Änderungen 1872 bis 1875
Die Norddeutsche Bundespost war mit dem Gesetz betr., die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 seit dem 4. Mai 1871 in der Reichspost aufgegangen. Die Postwertzeichen des Norddeutschen Bundes waren bis zur Herausgabe von Freimarken der Reichspost am 1. Januar 1872 weiterhin gültig. Im Norden und in Elsaß-Lothringen war der Taler zu 30 Groschen und im Süden der Gulden mit 60 Kreuzern gültige Währung. Seit dem 1.
Januar 1875 gab es im Gebiet der Reichspost die Mark zu 100 Pfennig als einheitliche Währung.
Die Reichsverfassung erklärte die Post zu einer einheitlichen Staats-Verkehrsanstalt. Elsaß-Lothringen war am 12. September 1870 annektiert und bereits ab Oktober 1870 von der Bundes-Postverwaltung geleitet worden. Das Postwesen im Großherzogtum Baden ging auf das Reich über. Bayern und Württemberg, obwohl zur Reichspost gehörig, behielten ihre eigene Post- und Telegraphenverwaltung und damit auch einige interne Ortstarife.
Schon kurz nach der Einrichtung der Deutschen Reichspost wurde durch das Amtsblatt 3 vom 23. Mai 1871 die Klasseneinteilung geändert. Eine Unterteilung in Postämter I. und II. Klasse wurde aufgehoben. Aus den Postexpeditionen I. Klasse wurden Postverwaltungen. Die Postexpeditionen II. Klasse wurden entweder in Postexpeditionen oder in die neue Form der Postagentur umgewandelt. Postagenturen hatten zwar den Postbenutzern gegenüber die
gleichen Aufgaben und Befugnisse wie andere Postanstalten, waren aber in der Betriebs- und Kassenführung wesentlich einfacher gestaltet. Für den Betriebsverband und die Rechnungslegung sowie in Personalangelegenheiten waren die Postagenturen einem benachbarten Abrechnungs-Postamt zugewiesen. Seit dem 20. August 1871 sind sämtliche Postanstalten „Kaiserlich“.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871 wurde ein neues Reglement erlassen. Es löste das Postreglement der Norddeutschen Bundespost ab, behielt aber viele Bestimmungen bei.
Tarifwesen
Im „Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Deutschen Reiches“ waren u. a. das Porto für Briefe, das Paketporto, das Porto für Wertsendungen und die Provision für Zeitungen ab dem 1. Januar 1872 enthalten.
Die Reform der Maße und Gewichte erforderte eine neue Postordnung sie erschien am 8. Dezember 1871. In ihr waren folgende neue Bestimmungen getroffen worden: (Hier nur die wesentlichen)
Das Maximalgewicht eines Briefes war auf 15g, einer Drucksache auf 500g und einer Warenprobe auf 250g festgesetzt. Das Höchstgewicht eines Paketes betrug 100 Pfund.
Bei Büchersendungen konnte eine Widmung handschriftlich eingetragen werden.
Pakete ohne Wertangabe konnten unter Einschreiben abgesandt werden.
Zu einer weiteren Portoermäßigung kam es am 1. Juli 1872 durch die Erhöhung der Gewichtsstufen bei Drucksachen und Warenproben von 40 g auf 50g sowie der Halbierung des Portos der Correspondenzkarten von 1 Silbergroschen (Sgr,) auf ½ Sgr. (1 Kreuzer (Kr.)). Die Formulare zu Postkarten wurden von der Post zu ¼ Sgr. (1 Kr.) abgegeben. Die Postkarte mit Rückantwort kostet naturgemäß die doppelte Gebühr,
also 1 Sgr. (4 Kr.), die Formulare 1 Sgr. (2 Kr.)
Die Einführung von Postkarten mit eingedrucktem Wertzeichen erfolgte am 1. Januar 1873. Diese Ganzsachen wurden ohne Aufschlag zum Nennwert verkauft. Für Postkarten mit bezahlter Antwort galten die alten Bedingungen weiter, diese Formulare wurden weiterhin mit einer Briefmarke beklebt. Ein Eindruck von Wertmarken auf privaten Briefcouverts, Streifbändern und Postkarten durch die Staatsdruckerei Berlin wurde gestattet. Neben der postmäßigen Gebühr wurde jede durch den Stempel darzustellende Wertstufe
mit je 17½ Sgr. für je 1.000 Stück oder für jedes angefangene Tausend berechnet. Der Kunde musste nicht lange warten, bis am 1. Oktober 1873 Postkarten mit bezahlter Rückantwort eingeführt wurden. Gleichzeitig kamen „Post-Paketadressen“ (Paketkarten) die zum Preise von 3 Pfennig (Pfg.) für 5 Stück an den Schalter. Die Verwendung wurde vorerst noch dringend empfohlen.
Für den am 15. Oktober 1871 eingeführten Postmandatsdienst, (später Postauftrag zur Geldeinziehung) änderte sich am 1. Januar 1874 die Gebühr für die Einziehung von Geldern durch Postmandat von 5 Silbergroschen auf 3 Sgr. (11 Kr.). Hinzu kam, wie bisher, die Postanweisungsgebühr für die Rücksendung des Geldes. Bei Nichteinlösung war die Rücksendung des Briefes kostenfrei.
Noch immer war das Paketporto aus dem Jahre 1867 gültig. Man war bei der Gründung des Deutschen Reiches einfach nicht dazu gekommen, hier Änderungen vorzunehmen. Es kam zum 1. Januar 1874 der folgende Pakettarif zur Anwendung: Pakete bis 5 kg im Nahbereich (10 Meilen) 2½ Sgr, darüber hinaus 5 Sgr. Pakete über 5 kg, die ersten 5 kg wie oben, danach für jedes weitere kg bis 10 Meilen (I Zone) ½
Sgr, bis 20 Meilen (II. Zone) 1 Sgr, bis 50 Meilen (III. Zone) 2 Sgr, bis 100 Meilen (IV. Zone) 3 Sgr, bis 150 Meilen (V. Zone) 4 Sgr, über 150 Meilen (VI. Zone) 5 Sgr. Sperrige Güter kosteten höchstens 50 Prozent mehr. Für unfrankierte Pakete bis 5 kg und unfrankierte Wertbriefe wurde ein Zuschlag von 1 Sgr. gefordert, ein Verfahren, wie es bei Briefen und Karten schon üblich war. Kein Zuschlag wurde bei Dienstbriefen erhoben.
Gleichzeitig, zum 1. Januar 1874, wurde dem Wertbriefporto zu Leibe gerückt. Bei weiten Strecken und bei größeren Summen kam ein recht hohes Porto und eine hohe Versicherungsgebühr zustande. Die größere Expansion der Firmen machte dies immer mehr fühlbar. Für Wertsendungen kamen folgende Tarife zur Anwendung: a) Porto für Briefe, ohne Unterschied des Gewichts, für Entfernungen bis 10 Meilen = 2 Sgr.,
darüber hinaus = 4 Sgr.. Bei Paketen kam das übliche Paketporto zur Berechnung. Bei Nichtfrankierung kam der Zuschlag von 1 Sgr. hinzu. b) Versicherungsgebühr ohne Unterschied der Entfernung und zu jeder Höhe der Wertangabe ½ Sgr. für 100 Taler oder ein Teil davon, mindestens jedoch 1 Sgr..
Wie immer, wenn sich die Wertgebühr änderte, mussten die Porti für den Vorschussbrief auch neu geregelt werden. Durch Verfügung des General-Postamts vom 11. Dezember 1873 wurde das Porto dem der Wertbriefe gleichgestellt.
Erstmals wurde die Versandform des Bahnhofsbriefes durch Verfügung vom 27. Mai 1874 geschaffen. Bei dieser Versandform erhielt der Empfänger das Recht, seine Bahnhofsbriefe am Bahnhof unmittelbar nach Ankunft des Eisenbahnzuges in Empfang zu nehmen. Für diese Möglichkeit kam eine monatliche Gebühr von 4 Talern zur Berechnung. Das Porto für den gewöhnlichen Brief kam täglich hinzu.
Die nächste weitgreifende Änderung des Tarifwesens brachte die Einführung der Markwährung zum 1. Januar 1876.
Die neue Postordnung zeichnete sich dadurch aus, dass Fremdworte wie „Recommadieren“ durch „Einschreiben“, „Expressboten“ durch „Eilbote“, „Postmandat“ in „Postauftrag“, „poste restante“ durch „postlagernd“ , usw. ersetzt wurde.
Änderungen 1876 bis 1879
Grundlagen
Am 1. Januar 1875 wird bei der Reichs-Postverwaltung die Markrechnung eingeführt: An diesem Tage werden daher, an Stelle der bisherigen, im Allgemeinen neue, in der Reichsmarkwährung lautende Postwertzeichen (Freimarken, Franko-Kuverts, Postkarten, gestempelte Streifbänder) und Formulare zu Postanweisungen treten. Die Bestimmungen über die Einzelheiten bleibt vorbehalten. Um jedoch das Publikum in Stand zu setzen, bei Anschaffung
von Vorräten auf die bevorstehende Änderung bei Zeiten Rücksicht zu nehmen, wird schon jetzt bekannt gegeben, daß sämtliche Postwertzeichen (Freimarken u.s.w.) in der Guldenwährung, ferner diejenigen zu ¼ und ⅓ Groschen der Talerwährung am 1. Januar 1875 ihre Gültigkeit zur Frankierung verlieren, und durch die neuen ersetzt werden, dass dagegen die Vorräte an Postwertzeichen zu ½, 1, 2, 2½ und 5 Silbergroschen auch nach dem 1. Januar
1875 noch verwendet werden dürfen, bis der vorhandenen Vorrat der Postanstalten aufgebraucht sein wird, worüber seiner Zeit weitere Benachrichtigung ergehen wird.
Berlin W., den 19. August 1874 Kaiserliches General-Postamt
Bei Berechnung des Paketportotarif für Sendungen nach und aus Österreich-Ungarn und an Porto bzw. an Versicherungsgebühr für Briefe mit Wertangabe und für Pakete nach und aus Österreich sind vom 1. Januar 1875 ab seitens derjenigen Postanstalt, bei welchen die Talerwährung besteht, die Beträge in die Reichsmarkwährung umzuwandeln mit der Maßgabe, daß die auf ¼ und ¾ Sgr auslaufenden
Beträge auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme nach oben abzurunden sind. Mit dem 1. Juli 1875 wird in Württemberg die Reichsmarkwährung eingeführt. Die Freimarken und die gestempelten Postanweisungskarten zu 7 bzw. 14 Kreuzer (gleich 20 bzw. 40 Pf) werden aufgebraucht. Die anderen Postwertzeichen der Süddeutschen Währung, deren Wertbetrag sich ohne Bruchpfennige in die Markwährung nicht übertragen lässt, werden außer Kurs gesetzt und an deren Stelle
Wertzeichen der Markwährung eingeführt, welche den diesseitigen entsprechen.
„Die Reichswährung tritt im gesamten Reichsgebiet am 1. Januar 1876 in Kraft“, dies verkündet der Deutsche Kaiser, Wilhelm, König von Preußen im Namen des Deutschen Reiches am 22. September 1875.
- Ein Taler oder 1¾ Gulden gleich 3 Mark gleich 300 Pfennigen, mithin 10 Groschen oder 35 Kreuzer gleich 1 Mark gleich 100 Pfennigen, mithin 1 Groschen oder 3½ Kreuzer gleich 10 Pfennigen.
Organisation
Aus „Eisenbahnpostämter“ wurden am 5. Januar 1875 „Bahnpostämter“, aus „Eisenbahn-Postbüros“ - „Bahnposten“.
Mit dem 1. Januar 1876 kam die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens, vom Ressort des Reichskanzlers unter Leitung des General-Postmeisters. Er war damit Chef einer obersten Reichsbehörde. Aus den „Post- und Telegraphen-Direktionen“ wurden „Ober-Postdirektionen“. Ihnen unterstellt waren die Postämter, Telegraphenämter und Postagenturen.
Die Postämter wurden am 8. Januar 1876 wieder in drei Klassen eingeteilt. Dem Postamt I. Klasse stand der Postdirektor vor, der ehemaligen Postverwaltung, jetzt Postamt II. Klasse, ihr stand der Postmeister vor. Die Postämter III. Klasse, geleitet von einem Postverwalter, waren vorher Postexpeditionen. Bei den Postagenturen gab es keine Veränderung. In gleicher Form wurden die Telegraphenämter eingeteilt, soweit sie in größeren
Orten bestehen blieben. Sind mehrere Postämter an einem Ort, erfolgt eine Unterscheidung durch arabische Ziffern.
Tarifwesen
Die Währungsänderungen hatte auf das Tarifwesen natürlich großen Einfluss, alle Tarife waren in die Reichsmarkwährung umzustellen. Die neue Postordnung vom 18. Dezember 1874 trug dieser Umstellung Rechnung. In ihr wurde aber nicht nur die Einführung der Reichsmarkwährung vollzogen. |