Beweissicherungsamt
Zwecks Überleitung der Rechtspflege im Deutschen Reich und im Sinne der Justizbeitreibung, wird im „RaBeStTe“ dem Reichsamt zur Bereinigung von politisch-, juristisch- und publizistischen Staatsterrorismus eine Beweissicherungsamt eingerichtet.
Das betreffende Gesetz ist zu finden unter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1301232-nr5-verordnung-beweissicherungsamt/
Ab sofort wird die Beweissicherung direkt beim Deutschen Gerichtshof durchgeführt.