Verwaltungsgliederung des Deutschen Reichs 1871
Verwaltungsgliederung des Deutschen Reichs 1871
In dem Artikel wird die Verwaltungsgliederung bei der Gründung des Deutschen Reichs 1871 beschrieben. Die Einwohnerzahlen der Bundesstaaten 1871 werden dort angegeben[1] vgl. Deutsches Kaiserreich.
Länder des Deutschen Reichs
Herzogtum Anhalt
Großherzogtum Baden
Die Landeskommissärbezirke entsprachen Regierungsbezirken und die Bezirksämter entsprachen Landkreisen. Es gab keine kreisfreien Städte. Die Landeskommissärbezirke waren von der Landesregierung eingesetzte Beamte. Mehrere Bezirksämter wurden zu Kreisen, den sogenannten Kreisverbänden zusammengeschlossen.
Königreich Bayern
Im Königreich Bayern entsprachen die Kreise den Regierungsbezirken, die kreisunmittelbaren Städte den kreisfreien Städten und die Bezirksämter den Landkreisen.
Herzogtum Braunschweig
Das Herzogtum Braunschweig gliederte sich 1871 in 6 Kreise.
Freie Hansestadt Bremen
Der Bundesstaat „Freie Hansestadt Bremen“ bestand bei der Reichsgründung 1871 aus den Städten Bremen, Bremerhaven und Vegesack und den Gemeinden des Landherrnamt Bremen.
Stadtgemeinde |
Einwohner |
Bremen |
82.950 |
Bremerhaven |
10.594 |
Vegesack |
3.554 |
Landherrnamt |
Einwohner |
links der Weser |
rechts der Weser |
Landgebiet |
25.467 |
Reichsland Elsass-Lothringen
Freie und Hansestadt Hamburg
Der Bundesstaat „Freie und Hansestadt Hamburg“ gliederte sich bei der Reichsgründung 1871 in die Stadt Hamburg, die Vorstadt St. Pauli, Vororte und 4 Landherrenschaften mit Gemeinden. Der Bundesstaat Hamburg gehörte nicht dem Zollgebiet des Deutschen Reiches an. Die Vororte wurden mit der Landgemeindeordnung vom 12. Juni 1871 unmittelbar der städtischen Verwaltung der Stadt Hamburg unterstellt und aus dem bisherigen Landgebiet der Landherrenschaft ausgegliedert.
Großherzogtum Hessen
Die Provinzen entsprachen Regierungsbezirken. Es gab keine kreisfreien Städte.
Herzogtum Lauenburg (in Personalunion mit dem Königreich Preußen)
In der Gasteiner Konvention vom 14. August 1865 wurde das Herzogtum Lauenburg in Personalunion mit dem Königreich Preußen verwaltet. Am 26. September 1865 huldigten die lauenburgischen Stände den preußischen König Wilhelm I. als Herzog von Lauenburg in der Ratzeburger St.-Petri-Kirche. Bei Reichsgründung am 18. Januar 1871 bestand die Personalunion aus dem Königreich Preußen und dem Herzogtum Lauenburg. Der preußische Ministerpräsident Fürst Otto von Bismarck wurde 1865 zum „Minister für Lauenburg“ ernannt. Das Herzogtum Lauenburg gliederte sich in die Städte Ratzeburg, Lauenburg und Mölln und vier Ämter. Am 1. Juli 1876 wurde es als Kreis Herzogtum Lauenburg in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert.
Fürstentum Lippe
Das Fürstentum Lippe gliederte sich 1871 in 7 selbständige Städte und in 13 Ämter, denen die Gemeinden zugeordnet waren. Die Ämter sind Zusammenschlüsse der Gemeinden unterhalb der Kreisebene. Vorläufer der Kreise sind die 1879 gebildeten Verwaltungsämter.
Freie und Hansestadt Lübeck
Der Bundesstaat „Freie und Hansestadt Lübeck“ bestand 1871 bei der Reichsgründung aus der Stadt Lübeck und den Landgebiet, das vom Landamt Lübeck verwaltet wurde und dem Amt Travemünde. 1871 wurde das Stadtamt und Landamt zum Stadt- und Landamt Lübeck vereinigt.
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Das Land Mecklenburg-Schwerin gliederte sich 1871 bei der Gründung des Deutschen Kaiserreichs in Städte, Domanialämter, Ritterschaftliche Ämter und Klosterämter. Diese Einteilung beruhte auf die feudale Struktur des Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz gliederte sich bei der Reichsgründung 1871 in Städte, Domanialämter, Ritterschaftliche Ämter und Sonstige Ämter, darunter das Fürstentum Ratzeburg. Diese Verwaltungsgliederung beruhte auf der feudalen Struktur des Landes.
Großherzogtum Oldenburg
Das Großherzogtum Oldenburg gliederte sich im Jahr 1871 bei der Reichsgründung in die 3 Landesteile Herzogtum Oldenburg (Kernland), Fürstentum Lübeck und Fürstentum Birkenfeld.
Das Herzogtum Oldenburg wurde in Städte I. Klasse, entsprachen kreisfreien Städten und Ämter eingeteilt.
Das Fürstentum Lübeck wurden von einem Regierungspräsidenten geleitet und gliederte sich in die Stadt Eutin und Ämter.
Das Fürstentum Birkenfeld wurde von einem Regierungspräsidenten geleitet und gliederte sich in Ämter.
Königreich Preußen
Das Köngireich Preußen gliederte sich 1871 bei der Gründung des Deutschen Reichs (Kaiserreich) in Provinzen. Die Provinzen wurden in Regierungsbezirke eingeteilt. Der Regierungsbezirk Sigmaringen wurde keiner Provinz zugeteilt als Hohenzollersche Lande hatte der Regierungsbpräsident Befugnisse eines Oberpräsidenten einer Provinz. Die Provinzen wurden in Immediatstädte und Kreise eingeteilt. Die Immediatsstädten gehörten keinen Kreis an und entsprachen kreisfreien Städten.
Provinzen:
- Brandenburg
- Hannover
- Hessen-Nassau
- Hohenzollernsche Lande
- Pommern
- Posen
- Preußen
- Rheinprovinz
- Sachsen
- Schlesien
- Schleswig-Holstein
- Westfalen
Provinz Brandenburg
Provinz Hannover
Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen 1866 und der Gründung der preußischen Provinz Hannover wurde die alte Gliederung in 6 Landdrosteien Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Aurich beibehalten. Auch die hannoveraner selbständigen Städte und Ämter wurden beibehalten. Die Amtshauptmänner erhielten die Stellung eines preußischen Landrats. Die Provinzhauptstadt Hannover wurde Immediatstadt. Die anderen selbständigen Städte und Ämter wurden nach der Preußischen Verordnung vom 12. September 1867 zu 37 Kreisen zusammengefasst. Diese Kreise waren für Militär- und Steuerangelegenheiten und später für die Durchführung des Reichsimpfgesetz und Wohltätigkeitsangelegenheiten zuständig. 1868 wurde die Berghauptmannschaft Clausthal, die gleichrangig neben den Landdrosteien bestanden hatte, in die Landdrostei Hildesheim eingegliedert. Die Landdrosteien entsprachen Regierungsbezirken.
Provinz Hessen-Nassau
Hohenzollerische Lande
Die Hohenzollerische Lande aus dem Regierungsbezirk Sigmaringen hatte provinzähnliche Rechte. Der Regierungspräsident übernahm Aufgaben eines Oberpräsidiums einer preußischen Provinz. Der Regierungsbezirk Sigmaringen gliederte sich in Oberämter, die mit Kreisen vergleichbar waren.
Provinz Pommern
Provinz Posen
Provinz Preußen
1829 wurden die beiden Provinzen Ostpreußen und Westpreußen zur Provinz Preußen zusammengeschlossen.
Rheinprovinz
Provinz Sachsen
Provinz Schlesien
Provinz Schleswig-Holstein
Nach der Annexion der Herzogtümer Schleswig und Holstein 1866 mit der Errichtung der Provinz Schleswig-Holstein wurden zunächst die beiden Regierungsbezirke Schleswig und Holstein gegründet. Diese wurde in die Immediatstadt Altona im Regierungsbezirk Holstein und Kreise eingeteilt. Am 1. Oktober 1868 wurde der Regierungsbezirk Holstein in den Regierungsbezirk Schleswig eingegliedert. Damit bestand die Provinz Schleswig-Holstein nur aus dem Regierungsbezirk Schleswig. Dieser gliederte sich in die Immediatstadt Altona und Kreise.
Am 1. Juli 1876 wurde das Herzogtum Lauenburg in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert und es wurde zum Kreis Herzogtum Lauenburg mit Sitz der Kreisverwaltung in Ratzeburg umgewandelt.
Provinz Westfalen
Fürstentum Reuß älterer Linie
Im Jahr 1871 bei der Gründung des Deutschen Kaiserreichs bestand das Fürstentum Reuß ältere Linie aus dem Landratsamt Greiz. In der Exklave Burgk hatte das Justizamt Burgk einen Teil der Befugnisse des Landratsamtes. Das Landratsamt entsprach einem Kreis.
Fürstentum Reuß jüngerer Linie
Die Landratsämter entsprachen Kreisen.
Königreich Sachsen
Das Königreich Sachsen gliederte sich 1871 in 4 Kreisdirektionen. Diese wurden in Amtshauptmannschaften unterteilt. Die Kreisdirektionen entsprachen Regierungsbezirken und die Amtshauptmannschaften Kreisen. Alle Städte gehörten den Amtshauptmannschaften an, somit gab es keine Städte mit einem Status, der den kreisfreien Städten entsprach.
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha gliederte sich 1871 in die beiden Teile Herzogtum Coburg und Herzogtum Gotha. Es gliederte sich in Immediatstädte und Landratsämter. Die Immediatstädte entsprachen kreisfreien Städten und die Landratsämter Kreisen.
Herzogtum Sachsen-Meiningen
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach wurde in Verwaltungsbezirke eingeteilt. Diese entsprachen Kreisen.
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Das Fürstentum Schaumburg-Lippe gliederte sich 1871 in die Städte Bückeburg und Stadthagen und die 4 Ämter Bückeburg, Arensburg, Stadthagen und Hagenburg. Die Städte entsprachen kreisfreien Städten.
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt gliederte sich bei der Gründung des Deutschen Reiches 1871 in die Ober- und Unterherrschaft. Es war in Landratsämter eingeteilt. Alle Städte gehörten den Landratsämtern an. Die Landratsämter entsprachen Kreisen.
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen gliederte sich in Verwaltungsbezirke. Diese entsprachen Kreisen.
Fürstentum Waldeck und Pyrmont
Königreich Württemberg
Das Königreich Württemberg gliederte sich bei der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 in Kreise. Die Kreise teilten sich in die Stadt Stuttgart, die keinem Oberamt angehörte und Oberämter auf. Die Kreise entsprachen Regierungsbezirken, die Stadt Stuttgart einer kreisfreien Stadt und die Oberämter Kreisen.
Einzelnachweise
- Hubert Kiesewetter: Industrielle Revolution in Deutschland. Regionen als Wachstumsmotor. Frankfurt am Main (Suhrkamp Verlag) 1989, ISBN 3-515-08613-7.
- Fußnote: 1866 – 1876 in Personalunion mit Königreich Preußen
- Fußnote: Einwohner bei Königreich Preußen Provinz Schleswig-Holstein
- Fußnote: Einwohner bei Amt Lüchow angegeben, mit dem es 1872 zusammengeschlossen wurde.
- Fußnote: Einwohner einschließlich Amt Gartow, mit dem es 1872 zusammengeschlossen wurde.
- Fußnote: zum Kreis Frankenberg gehörte ab 1866 der vom Großherzogtum Hessen Darmstadt abgetretene Kreis Vöhl als Sonderverwaltungsbezirk Vöhl mit einem Amtmann mit einer Sonderstellung bis 1886.
- Fußnote: zum Kreis Gelnhausen gehörte ab 1866 das vom Königreich Bayern abgetrene Bezirksamt Bad Orb, das als Amtsbezirk Orb bis 1886 eine Sonderstellung hatte.
- Fußnote: Sonderstatus der Grafschaft Wernigerode unter Leitung des Oberbeamten, statt Landrat 1822/25 – 1876.
- Fußnote: Immediatstadt aus Stadtgemeinden Altona und Ottensen-Neumühlen