Das Reichswirtschaftsamt war eine
Reichsbehörde
im
Deutschen
Kaiserreich. Es entstand am
23.
Oktober 1917
und kümmerte sich um die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Angelegenheiten
des Reiches. Diese waren zuvor dem
Reichsamt
des Innern zugeordnet. Ihm stand ein
Staatssekretär
vor, der gegenüber dem
Reichskanzler
weisungsgebunden war. Mit freundlicher Duldung von
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