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Das Reichswirtschaftsamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich. Es entstand am 23. Oktober 1917 und kümmerte sich um die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Angelegenheiten des Reiches. Diese waren zuvor dem Reichsamt des Innern zugeordnet. Ihm stand ein Staatssekretär vor, der gegenüber dem Reichskanzler weisungsgebunden war.
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