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Das Reichsschatzamt war die oberste Finanzbehörde im
Deutschen
Reich.
Die Finanzgeschäfte des Kaiserreichs, die Reichskanzler
Otto von Bismarck
anfangs selbst erledigte, nahmen nach der Reichsgründung stetig zu. Deswegen
wurde 1877 eine eigene Abteilung im
Reichskanzleramt
eingerichtet, die am 14. Juli 1879 ausgegliedert und in ein selbständiges
Reichsschatzamt mit Sitz in
Berlin überführt wurde. Leiter
dieser Behörde war zunächst ein Unterstaatssekretär, ab 1880 ein
Staatssekretär, der
nur dem
Reichskanzler
verantwortlich war. Die Finanzen des Kaiserreichs waren allerdings weitgehend
Ländersache, weshalb jedes Land im Rahmen des Deutschen
Zollvereins seine eigene Verwaltung und Besonderheiten hatte.
Das Reichsschatzamt residierte zunächst in der Wilhelmstraße 74, ab etwa 1883
im Gebäude Wilhelmstraße 61/Wilhelmplatz 1 in Berlin. Dieser Bau war zwischen
1873 und 1877 nach Plänen von Mörner und Neumann durch den Architekten Richard
Wolffenstein (1846 - 1919) ausgeführt worden. Die Fassade war aus Seeberger
Sandstein. Den plastischen Schmuck hatte der Bildhauer Heinrich Pohlmann (1839 -
?) entworfen. Die Baukosten beliefen sich auf rd. 900.000 Mark.
Das Reich, das seit 1879 über eine oberste Finanzbehörde (Reichsschatzamt)
verfügte, konnte 1906 mit der Erbschaftsteuer und 1913 mit der Besitzsteuer und
dem Wehrbeitrag auch direkte Steuern gegenüber den Einzelstaaten durchsetzen.
Von 1890 bis 1901 war Miquel preußischer Finanzminister. Die umfassende
Finanz- und Steuerreform 1891/93, die bis heute seinen Namen trägt, beeinflußte
das preußische und deutsche Steuersystem erheblich. Wesentliche Teile der Reform
waren die Einführung der modernen Einkommensteuer, die durch eine Vermögensteuer
ergänzt wurde, sowie die Umwandlung der Gewerbe- und der Grundsteuer von Staats-
zu Gemeindesteuern.
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Staatsarchitektur im Deutschen Kaiserreich / Fotos
http://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/dfg-projekt/Lexikon-Texte/r/Reichsschatzamt.html
Koloniallexikon
3D -
Rekonstruktion des Schatzamtes am Wilhelmplatz http://www.bundesfinanzakademie.de/lg3/3_museum/fuehrer16.htm
Im Jahre
1919 wurde
das Reichsschatzamt vom neu gegründeten Reichsministerium
der Finanzen abgelöst.
Die Goldmark war die Währung des
Deutschen
Reiches von
1871 bis
1918. Im engeren Sinne waren die
Goldmünzen und im weiterem Sinne die gesamte Währung gemeint. Die Währung
hieß offiziell Mark (Abk.: M oder Mk). Der Ausdruck „Goldmark“ entstand
erst nach
1914 zur
Unterscheidung gegenüber der durch
Inflation entwerteten
Papiermark
und war namentlich auf Notgeldscheinen mit US-Dollar-Bezug ab 1923 sowie später
im amtlichen Sprachgebrauch der Weimarer Republik bis heute besonders bei
Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten üblich, die zeitliche Bezüge vor dem
Datum 4. August 1914 hatten. Die Mark war eine
goldgedeckte Währung, das
hieß, die wertgrößten Münzen besaßen einen inneren Wert in Edelmetall, waren
also goldene
Kurantmünzen. Die höchsten
Münzwerte 20 und 10 Mark waren dementsprechend auch in Gold geprägt. Zeitweilig gab es
auch ein goldenes 5-Markstück. Mit freundlicher Duldung von
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