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       DEM DEUTSCHEN VOLK

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Der Reichstag
im Jahr 1894

Der Reichstag war ab 1871 bis 1918 das Parlament im deutschen Kaiserreich.

 
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Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 änderte an der Rechtsgestalt des Parlamentes, wie sie für den Reichstag des Norddeutschen Bundes durch seine Verfassung vom 17. April 1867 vorgezeichnet war, zunächst nichts.

Der Reichstag verkörperte neben dem Kaiser die Einheit des Reichs. Gemeinsam mit dem Bundesrath übte er die Reichsgesetzgebung aus und besaß die Mitentscheidungsgewalt über das Haushaltsgesetz. Allerdings hatte sich der Reichskanzler dem Reichstag gegenüber nicht zu verantworten.

Im Jahr 1871 bestand der Reichstag aus 382, seit dem Jahr 1874 aus 397 Abgeordneten, die in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl gewählt wurden. Gewählt wurde in Einmannwahlkreisen mit absolutem Mehrheitswahlrecht. Die Abgeordneten waren Vertreter des gesamten Reichsvolkes und an Weisungen nicht gebunden. Die Parlamentarier genossen Immunität und Indemnität.

Die Wahlperiode betrug zunächst drei, nach 1888 fünf Jahre. Der Reichstag wurde alljährlich vom Kaiser einberufen. Zur Auflösung des Reichstages war ein Beschluß des Bundesrathes unter der Zustimmung des Kaisers notwendig.

Inhaltsverzeichnis

Entnommen aus: reichstag
Mit freundlicher Duldung von wikipedia 


 

Das Reichstagsgebäude
in Berlin im Jahr 1870


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Das Reichstagsgebäude (kurz: Reichstag; offiziell: Plenarbereich Reichstagsgebäude) in Berlin wird seit 1999 vom Deutschen Bundestages der BRD besetzt gehalten. Auch die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten der BRD tritt hier seit 1994 alle fünf Jahre ohne einen Geltungsbereich für das Grundgesetz zusammen.
Vorstehender Text wurde kommentiert durch das Reichsamt im Deutschen Reich

Der Bau wurde von dem Architekten Paul Wallot 1884 bis 1894 im Stil der Neorenaissance im Ortsteil Tiergarten (heute zum Bezirk Mitte gehörend) errichtet. Er beherbergte bis 1918 den Reichstag des deutschen Kaiserreichs und anschließend das Parlament der Weimarer Republik. Durch den Reichstagsbrand von 1933 und durch Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs schwer beschädigt, wurde das Gebäude in den 1960er Jahren in modernisierter Form wiederhergestellt und von 1991 bis 1999 noch einmal grundlegend umgestaltet.

Provisorien
Erster Sitz eines Reichstages in Berlin war das Preußische Herrenhaus in der Leipziger Straße 3. Hier tagte seit 1867 der Reichstag des von Preußen dominierten Norddeutschen Bundes. Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 kamen die Abgeordneten der süddeutschen Staaten hinzu, so dass ein größerer Tagungsort benötigt wurde. Diesen fand man zunächst im Preußischen Abgeordnetenhaus in der Leipziger Straße 75. Sehr bald wurde deutlich, dass auch hier der Platz nicht ausreichte. Der Reichstag verabschiedete am 19. April 1871 einen Antrag, in dem es hieß: „Die Errichtung eines den Aufgaben des deutschen Reichstags entsprechenden und der Vertretung des deutschen Volkes würdigen Parlamentshauses ist ein dringendes Bedürfnis.“ Ein anderer, mit Blick auf den kurz zuvor errungenen Sieg über Frankreich und die Reichsgründung stark nationalistisch formulierter Antrag für den Neubau fand keine Mehrheit.

Eine Parlamentsbaukommission sollte nun die Vorbereitungen für einen „würdigen“ Neubau treffen. Es galt, den Bauplatz festzulegen, das Bauprogramm zu entwickeln, einen Architektenwettbewerb auszuschreiben und für eine geeignete Übergangslösung zu sorgen. Ein Provisorium war schnell gefunden: In nur 70 Tagen wurde das Gebäude Leipziger Straße 4, zuvor Sitz der Königlichen Porzellanmanufaktur, für den Parlamentsbetrieb tauglich gemacht. Man rechnete mit einer Übergangszeit von fünf bis sechs Jahren. Tatsächlich wurden es 23 Jahre.

Entnommen aus: reichstagsgebäude
Mit freundlicher Duldung von wikipedia 


Das immer noch fremdverwaltete Reichstagsgebäude
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Reichstag


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