Struktur
und
Erklärung
der
Reichsverwaltung
Wichtiger Hinweis (auf Text klicken):
Grundlagenschulung zur Herstellung der
Handlungsfähigkeit Deutschlands
Das
Reichspräsidium
Die Reichsämter im Deutschen Kaiserreich, auch Reichsbehörden
genannt, waren diejenigen Ämter oder Behörden, die sich federführend um die
Geschäfte des Reiches kümmerten. Ihnen stand der
Reichskanzler
vor, der einziger
Minister im Kaiserreich war, während die Reichsbehörden mit
Ausnahme des Reichseisenbahnamtes von weisungsgebundenen
Staatssekretären
geleitet wurden. Sie sind deshalb nicht mit den heutigen
Ministerien
vergleichbar, statt von einer echten
Reichsregierung
sprach man von einer Reichsleitung. Erst ab
1914 trafen sich die
Verantwortlichen der einzelnen Reichsämter unter Vorsitz des Reichskanzlers
regelmäßig zu gemeinsamen Sitzungen.
Nach der Reichsgründung
1871 existierten mit dem
Reichskanzleramt
und dem
Auswärtigen Amt zunächst
nur zwei Reichsämter. Diese Einteilung orientierte sich am
Norddeutschen Bund, der mit dem
Bundeskanzleramt und dem
Auswärtigen Amt ebenfalls nur
zwei sogenannte
Bundesbehörden kannte. Ein Jahr
später wurde mit der
Kaiserlichen Admiralität ein drittes Amt
geschaffen, das von den Marineministerien der Seeuferstaaten die Verantwortung
für die
Marine
übernahm.
Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung des Kaiserreichs erhielt das
Reichskanzleramt als zentrale Behörde immer mehr Aufgaben, die es kaum noch
allein bewältigen konnte. Dies zwang Reichskanzler
Otto
von Bismarck dazu, einzelne Abteilungen auszugliedern und selbständige
Reichsämter zu schaffen:
Am
24.
Dezember 1879 wurde das nunmehr von einem Großteil seiner Aufgaben befreite
Reichskanzleramt in
Reichsamt des Innern umbenannt. Damit war die
oberste Reichsverwaltung nahezu vollständig ausgebaut.
Unter Kaiser
Wilhelm II. kam es zu neuen
Veränderungen bei den Reichsämtern. Aus der Kaiserlichen Admiralität ging
1889 das
Reichsmarineamt
hervor,
1907 wurde
die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt in ein eigenes
Reichskolonialamt
überführt. Während des
Ersten Weltkrieges verlor das Reichsamt des Innern
weitere Aufgaben an das
Kriegsernährungsamt, das
1916 eingerichtet,
1917 zur Reichsbehörde
und
1918 in
Reichsernährungsamt umbenannt wurde, sowie an das
Reichswirtschaftsamt (ab 1917). Letzteres gab
1918 seinen
sozialpolitischen Aufgabenbereich an das neugegründete
Reichsarbeitsamt
ab.
Ein zentrales Reichsmilitäramt hat es im Kaiserreich nie gegeben. Die
Verantwortlichkeit lag bei den einzelnen Kriegsministerien der Länder
Bayern, Sachsen, Württemberg
und vor allem
Preußen, dem sich diesbezüglich alle anderen Staaten
angeschlossen hatten.
In der
Weimarer Republik entstanden aus den
Reichsbehörden die
Reichsministerien, die Staatssekretäre wurden durch
Minister mit
weiterreichenden Befugnissen ersetzt. Mit freundlicher Duldung von
wikipedia
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