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Reichsadler / Der einzig richtige und freie Reichsadler des Staates Deutsches Reich
seit 1871 bis heute
Aller höchster Erlaß vom 03.08.1871
Reichsgesetzblatt 03.08.1871
Der Reichsadler am Reichstag.
Wappen.
Der Reichsadler des jetzigen Deutschen Reichs ist nach kaiserl. Erlaß vom 3.
Aug.1871 der heraldische, schwarze, einköpfige, rechtssehende Adler mit rotem
Schnabel, Zunge und Klauen, ohne Szepter und Reichsapfel. Auf seiner Brust
liegt das königl. preuß. Wappenschild (silbern mit einem schwarzen Adler, der
auf der Brust den in Silber und Schwarz gevierten hohenzoll. Stammschild
trägt), um den sich die Kette des Schwarzen Adlerordens schlingt. Durch
kaiserl. Erlaß erhielt 1889 der Adler eine heraldisch strengere Durchführung,
das silberne Wappenschild eine kleinere, strengere Form; auch ist die
Ordenskette kreisförmig um den nunmehr stärker gebogenen Hals des Adlers
gelegt. Über dem Haupte des Reichsadlers schwebt die Reichskrone, von der zu
beiden Seiten goldene, mit Arabesken verzierte Bänder abfliegen. Die
Reichsbehörden führen diesen Adler in ihren Siegeln freischwebend. (S. Tafel:
Wappen der wichtigsten Kulturstaaten, Fig. 6.) Vgl. Stillfried-Alcantara, Die
Attribute des neuen Deutschen Reichs (3. Aufl., Verl. 1882). F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14 Auflage,1894-1896
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