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Die Flaggen des Deutschen Reiches gehen
auf die Flaggen des Norddeutschen Bundes zurück. Man
hat sie, wie die Verfassung, quasi übernommen. Allerdings war Deutschland jetzt
ein Nationalstaat geworden, weshalb die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes
sich nun zur Nationalflagge wandelte, d.h. die Farben Schwarz, Weiß und Rot
wurden auf die Nation übertragen. Diese Farbkombination entstand im Jahre
1867 durch die Kombination der Farben Preußens (Schwarz und Weiß) mit den Farben
der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck (Rot und Weiß).
Unser
Motiv
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Wappen.
Der Reichsadler des jetzigen Deutschen Reichs ist nach kaiserl. Erlaß vom 3.
Aug.1871 der heraldische, schwarze, einköpfige, rechtssehende Adler mit rotem
Schnabel, Zunge und Klauen, ohne Szepter und Reichsapfel. Auf seiner Brust
liegt das königl. preuß. Wappenschild (silbern mit einem schwarzen Adler, der
auf der Brust den in Silber und Schwarz gevierten hohenzoll. Stammschild
trägt), um den sich die Kette des Schwarzen Adlerordens schlingt. Durch
kaiserl. Erlaß erhielt 1889 der Adler eine heraldisch strengere Durchführung,
das silberne Wappenschild eine kleinere, strengere Form; auch ist die
Ordenskette kreisförmig um den nunmehr stärker gebogenen Hals des Adlers
gelegt. Über dem Haupte des Reichsadlers schwebt die Reichskrone, von der zu
beiden Seiten goldene, mit Arabesken verzierte Bänder abfliegen. Die
Reichsbehörden führen diesen Adler in ihren Siegeln freischwebend. (S. Tafel:
Wappen der wichtigsten Kulturstaaten, Fig. 6.) Vgl. Stillfried-Alcantara, Die
Attribute des neuen Deutschen Reichs (3. Aufl., Verl. 1882).
F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14 Auflage,
1894-1896
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