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Reichsdokumente
und
die Beschreibung hier
Ausführliche
Beschreibung
des
BRD- Personalausweises
(2,5
MB)
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Der
Volks-Bundesrath,
der
Souverän
in Deutschland
Dieses ist in der Geschichte Deutschlands einmalig. Es stellt somit das Volk als den Souverän des Staates fest und verkörpert damit die Volksbewegung zur Herstellung der Handlungsfähigkeit unseres Volks- und Heimatstaates Deutsches Reich. Legitimation
und
Argumente
zum
Volks-Bundesrath
(pdf
- 1,1
MB) ''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''' Das
Volk
gab
sich
in Anlehnung
an die
heute
noch
gültige
Verfassung
aus
dem
Jahre 1871,
den
Namen
"Volks-Bundesrath"
und
nimmt
somit
die
Verantwortung
an,
dem gesamten
Deutschen
Volke
zu dienen.
Hier
mehr......
Wichtiger Hinweis (auf Text klicken):
Grundlagenschulung zur Herstellung der
Handlungsfähigkeit Deutschlands
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Derzeit
wird von einigen
Anhängern des Dritten
Reiches die Behauptung
aufgestellt, daß
für die Staatsbürger
des
Deutschen Reiches
gemäß
RuStaG
vom 22. Juli 1913 das
einzig richtige
und legitime
Personendokumente die
"Kennkarte"
aus der Zeit des
Dritten Reiches
sein sollen. Die
Richtigkeit der
Aussage wird noch
dadurch untermauert,
dass die
BRD in
Ihren eigenen "nicht
rechtskräftigen"
Gesetzen die
"Kennkarte"
als anerkanntes
Dokument listet.
Daß dies ein
bewußtes Täuschungsmanöver
sein muß, dürft leicht
zu erkennen sein.
Was es bedeutet,
daß hierbei nicht
rechtskräftige Gesetze der
BRD und Haltungen
dieser Reichsanhängerschaft
in eine gemeinsame
Richtung gehen,
muß jeder für sich
entscheiden.
Hier
eine Vorlage daß
es zur damaligen
Zeit Personenausweise
gab.
Bezogen
auf das Staatssymbol
wie der
"Der
Reichsadler"
vertritt diese
Reichsanhängerschaft
die Überzeugung
daß der Reichsadler
mit dem Hakenkreuz
der einzig gesetzlich
zugelassene und
richtige Reichsadler.
Auch hierzu empfehlen
wir sich mit der
Entstehung des Deutschen
Reiches aus dem
Jahre 1871 auseinander
zu setzen, und ganz
besonders mit den
Weltkriegen sowie
den nachfolgenden
Verwaltungen wie die der
Weimarer Republik, dem
Großdeutschen Reich auch
Drittes Reich
und des
Vereinigten
Wirtschaftsgebietes
bzw. der
BRD.
Um
sich ein eigenes
Bild zu machen,
empfehlen wir nachfolgende
Weltnetzseiten auch
noch zu studieren:
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Ab
sofort können
Reichsdokumente -
hier
- beantragt werden. Diese Dokumente basieren in Anlehnung an den im Jahre
1871 gegründeten Staat Deutsches Reich, unter
Nichtberücksichtigung von Vorschriften, Gesetzen und Anweisungen der
Nachfolgekonstrukte von vorgetäuschten und völkerrechtlich nicht vom Volke
ermächtigte Staatsregierungen, wie die der Weimarer Republik, dem
Großdeutschen Reich auch Drittes Reich genannt und die eines
"Bundes" ein von den Alliierten willkührlich
gegründetes Wirtschaftsgebiet auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches,
bekannt unter der BRD. Auch einer im Jahre 1990 neu gegründeten
Firma, getarnt unter dem mysteriösen Namen "Bundesrepublik
Deutschland des vereinten Deutschland" stehen die Inhaber unserer
neuen Ausweise, exterritorial gegenüber und ihr freier Wille
gebietet den Personen mit diesen Dokumenten das geschriebene
Recht (siehe unten) sich von Maßnahmen und Handlungen "sogenannter
Behörden" der BRD-GmbH, zu distanzieren und sich zur wehr zu setzen.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß
allen Politikern und allen Beamten der BRD seit 18.Juli 1990 kein Recht auf eine
ordentliche Amtshandlungen gemäß Gesetz möglich ist, da durch die Streichung von
Artikel 23 GG, der Geltungsbereich für jegliche Handlung fehlt. Alle Handlungen
von sogenannten Ämtern und deren sogenannten Amstverhältnisträgern, basiert auf
einer privatrechtlichen Basis mit privatrechtlicher Vollhaftung. Jedwede
Handlungen sind derzeit rein auf Willkür und Gewalt aufgebaut.
Ausführliche
Beschreibung
des
BRD- Personalausweises
(2,5
MB)
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Die Ermächtigung der
Reichsdruckerei, begründet sich auf
der gesetzliche Grundlage und Rechtsordnung gemäß nachfolgenden Gesetzen.
Artikel 1 des Internationalen Pakt über bürgerliche
und politische Rechte
(1) Alle Völker haben das Recht auf
Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren
politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Entwicklung. Der
gesamte Internationale Pakt unter:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_103_2/index.html
Der UN Resolution A/RES/56/83 vom 28. Januar 2002/Art.
9
Den Grundrechten aus dem Grundgesetz der BRD,
bzw. des Bundes, bzw. des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
Die
Menschenrechte werden im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durch die
Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) und die sogenannten grundrechtsgleichen Rechte
(Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104) konkretisiert.
Die
Grundrechte sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in
erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen
der öffentlichen Gewalt zu sichern. Sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den
Staat.
Der
Staat ist an die Grundrechte der Bürger gebunden und hat diese zu beachten.
Die Selbstverwaltung (Interregnum) gilt es, gemäß Haager Landkriegsordnung von 1907 unter der bis heute
gültigen Reichsgesetzgebung, Stand 30.01.1933, im immer noch besetzen und
beschlagnahmten Staatsgebiet vom 31.12.1937 und der gültigen Verfassung vom
11.08.1919, bis zum Friedenschluß des Deutschen Volkes mit der Welt, zu
verteidigen!
Weitere sehr wichtige
Gesetze
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Menschenrechte
in
den
Vereinten
Nationen Artikel
1
Absatz
3
der
VN-Charta
legt
unter
anderem
fest
"
...
die
Achtung
vor
den
Menschenrechten
und
Grundfreiheiten
für
alle
ohne
Unterschied
der
Rasse,
des
Geschlechts,
der
Sprache
oder
der
Religion
zu
fördern
und
zu
festigen." Fordern
Sie
mit
den
hier
angebotenen
Schreiben,
die
Einhaltung
der Ihnen
zustehenden
Menschenrechte
ein
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Alle Vorlagen die wir über
den Reichsverlag, FREI zum herunterladen anbieten, sollen und dürfen kopiert
werden. Verteilen, verteilen, verteilen. Helfen Sie alle mit, die
Schweigemauer zu durchbrechen, denn wir und ganz besonders unsere Kinder haben
das Recht auf eine bessere Welt. Sicher wäre es besser, unsere
Nachbarn direkt über Fernsehen und Tageszeitung zu erreichen und ihnen auf
diesem Wege die Augen zu öffnen, aber nett formuliert: "wessen Brot ich esse,
dessen Lied ich singe".
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| NDB Nationalflagge 1867 bis
1871 DKR
Nationalflagge 1871 bis 1919 WRD
Handelsflagge
1919
bis
1933 III
R Nationalflagge
1933
bis
1935
Das
Mädel
vom
Reich
(flv-Datei) | |
Der
einzig
richtige
und
freie
Reichsadler des Staates Deutsches Reich
seit
1871
bis
heute Aller
höchster
Erlaß
vom
03.08.1871 Reichsgesetzblatt
03.08.1871 Der
Reichsadler
am
Reichstag |
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Die Flaggen des Deutschen Reiches gehen
auf die Flaggen des Norddeutschen Bundes zurück. Man
hat sie, wie die Verfassung, quasi übernommen. Allerdings war Deutschland jetzt
ein Nationalstaat geworden, weshalb die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes
sich nun zur Nationalflagge wandelte, d.h. die Farben Schwarz, Weiß und Rot
wurden auf die Nation übertragen. Diese Farbkombination entstand im Jahre
1867 durch die Kombination der Farben Preußens (Schwarz und Weiß) mit den Farben
der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck (Rot und Weiß).
Das
Mädel
vom
Reich
(flv-Datei) |
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Wappen.
Der Reichsadler des jetzigen Deutschen Reichs ist nach kaiserl. Erlaß vom 3.
Aug.1871 der heraldische, schwarze, einköpfige, rechtssehende Adler mit rotem
Schnabel, Zunge und Klauen, ohne Szepter und Reichsapfel. Auf seiner Brust
liegt der königl. preuß. Wappenschild (silbern mit einem schwarzen Adler, der
auf der Brust den in Silber und Schwarz gevierten hohenzoll. Stammschild
trägt), um den sich die Kette des Schwarzen Adlerordens schlingt. Durch
kaiserl. Erlaß erhielt 1889 der Adler eine heraldisch strengere Durchführung,
der silberne Wappenschild eine kleinere, strengere Form; auch ist die
Ordenskette kreisförmig um den nunmehr stärker gebogenen Hals des Adlers
gelegt. Über dem Haupte des Reichsadlers schwebt die Reichskrone, von der zu
beiden Seiten goldene, mit Arabesken verzierte Bänder abfliegen. Die
Reichsbehörden führen diesen Adler in ihren Siegeln freischwebend. (S. Tafel:
Wappen der wichtigsten Kulturstaaten, Fig. 6.) Vgl. Stillfried-Alcantara, Die
Attribute des neuen Deutschen Reichs (3. Aufl., Verl. 1882).
F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14 Auflage,
1894-1896
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