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Reichssymbole

 

Reichsdokumente     und die Beschreibung hier

Ausführliche Beschreibung des BRD- Personalausweises  (2,5 MB)


Der
Volks-Bundesrath, der Souverän in Deutschland

Dieses ist in der Geschichte Deutschlands einmalig. Es stellt somit das Volk als den Souverän des Staates fest und verkörpert damit die Volksbewegung zur Herstellung der Handlungsfähigkeit unseres Volks- und Heimatstaates Deutsches Reich.

Legitimation und Argumente zum Volks-Bundesrath (pdf - 1,1 MB)
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Das Volk gab sich in Anlehnung an die heute noch gültige Verfassung aus dem Jahre 1871,
den Namen "Volks-Bundesrath" und nimmt somit die Verantwortung an, dem gesamten Deutschen Volke zu dienen. Hier mehr......

Wichtiger Hinweis (auf Text klicken): Grundlagenschulung zur Herstellung der Handlungsfähigkeit Deutschlands
 


Derzeit wird von einigen Anhängern des Dritten Reiches die Behauptung aufgestellt, daß für die Staatsbürger des  
Deutschen Reiches gemäß RuStaG vom 22. Juli 1913 das einzig richtige und legitime Personendokumente die "Kennkarte" aus der Zeit des Dritten Reiches sein sollen. Die Richtigkeit der Aussage wird noch dadurch untermauert, dass die   BRD in Ihren eigenen "nicht rechtskräftigen" Gesetzen die   "Kennkarte" als anerkanntes Dokument listet. Daß dies ein bewußtes Täuschungsmanöver sein muß, dürft leicht zu erkennen sein. Was es bedeutet, daß hierbei nicht rechtskräftige Gesetze der   BRD und Haltungen dieser Reichsanhängerschaft in eine gemeinsame Richtung gehen, muß jeder für sich entscheiden.   Hier eine Vorlage daß es zur damaligen Zeit Personenausweise gab.

Bezogen auf das Staatssymbol wie der  
"Der Reichsadler" vertritt diese Reichsanhängerschaft die Überzeugung daß der Reichsadler mit dem Hakenkreuz der einzig gesetzlich zugelassene und richtige Reichsadler. Auch hierzu empfehlen wir sich mit der Entstehung des Deutschen Reiches aus dem Jahre 1871 auseinander zu setzen, und ganz besonders mit den Weltkriegen sowie den nachfolgenden Verwaltungen wie die der   Weimarer Republik, dem Großdeutschen Reich auch   Drittes Reich und des   Vereinigten Wirtschaftsgebietes bzw. der   BRD.
Um sich ein eigenes Bild zu machen, empfehlen wir nachfolgende Weltnetzseiten auch noch zu studieren:


Ab sofort können
Reichsdokumente - hier - beantragt werden.
Diese Dokumente basieren in Anlehnung an den im Jahre 1871 gegründeten Staat Deutsches Reich, unter Nichtberücksichtigung von Vorschriften, Gesetzen und Anweisungen der Nachfolgekonstrukte von vorgetäuschten und völkerrechtlich nicht vom Volke ermächtigte Staatsregierungen, wie die der Weimarer Republik, dem Großdeutschen Reich auch Drittes Reich genannt und die eines "Bundes" ein von den Alliierten willkührlich gegründetes Wirtschaftsgebiet auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches, bekannt unter der BRD.
Auch einer im Jahre 1990 neu gegründeten Firma, getarnt unter dem mysteriösen Namen "Bundesrepublik Deutschland des vereinten Deutschland" stehen die Inhaber unserer neuen Ausweise, exterritorial gegenüber und ihr freier Wille gebietet den Personen mit diesen Dokumenten das geschriebene Recht (siehe unten) sich von Maßnahmen und Handlungen "sogenannter Behörden" der BRD-GmbH, zu distanzieren und sich zur wehr zu setzen.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß allen Politikern und allen Beamten der BRD seit 18.Juli 1990 kein Recht auf eine ordentliche Amtshandlungen gemäß Gesetz möglich ist, da durch die Streichung von Artikel 23 GG, der Geltungsbereich für jegliche Handlung fehlt. Alle Handlungen von sogenannten Ämtern und deren sogenannten Amstverhältnisträgern, basiert auf einer privatrechtlichen Basis mit privatrechtlicher Vollhaftung. Jedwede Handlungen sind derzeit rein auf Willkür und Gewalt aufgebaut.

Ausführliche Beschreibung des BRD- Personalausweises  (2,5 MB)



Die Ermächtigung der Reichsdruckerei, begründet sich auf der gesetzliche Grundlage und Rechtsordnung gemäß nachfolgenden Gesetzen.

Artikel 1 des Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte

(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.
Der gesamte Internationale Pakt unter: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_103_2/index.html

Der UN Resolution A/RES/56/83 vom 28. Januar 2002/Art. 9

Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen.
Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.
Die gesamte Resolution unter: http://www.vilp.de/Depdf/d156.pdf

Den Grundrechten aus dem Grundgesetz der BRD, bzw. des Bundes, bzw. des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

Die Menschenrechte werden im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durch die Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) und die sogenannten grundrechtsgleichen Rechte (Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104) konkretisiert.

Die Grundrechte sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern. Sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.

Der Staat ist an die Grundrechte der Bürger gebunden und hat diese zu beachten.

Ein Gesetz, das gegen das Zitiergebot des Art. 19 Absatz 2 GG verstößt, ist nichtig.

Die Selbstverwaltung (Interregnum) gilt es, gemäß Haager Landkriegsordnung von 1907 unter der bis heute gültigen Reichsgesetzgebung, Stand 30.01.1933, im immer noch besetzen und beschlagnahmten Staatsgebiet vom 31.12.1937 und der gültigen Verfassung vom 11.08.1919, bis zum Friedenschluß des Deutschen Volkes mit der Welt, zu verteidigen!

 


Weitere sehr wichtige Gesetze

    Menschenrechte in den Vereinten Nationen
    Artikel 1 Absatz 3 der VN-Charta legt unter anderem fest " ... die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen."
    Fordern Sie mit den hier angebotenen Schreiben, die Einhaltung der Ihnen zustehenden Menschenrechte ein

 

MACHEN SIE MIT

Alle Vorlagen die wir über den Reichsverlag, FREI zum herunterladen anbieten, sollen und dürfen kopiert werden. Verteilen, verteilen, verteilen.
Helfen Sie alle mit, die Schweigemauer zu durchbrechen, denn wir und ganz besonders unsere Kinder haben das Recht auf eine bessere Welt.

 
Sicher wäre es besser, unsere Nachbarn direkt über Fernsehen und Tageszeitung zu erreichen und ihnen auf diesem Wege die Augen zu öffnen, aber nett formuliert: "wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe".

      

 

 

 

 

NDB Nationalflagge 1867 bis 1871
DKR Nationalflagge 1871 bis 1919
WRD Handelsflagge 1919 bis 1933
III R Nationalflagge 1933 bis 1935

Das Mädel vom Reich (flv-Datei) 

 

Der einzig richtige und freie Reichsadler  
des  Staates Deutsches Reich
seit 1871 bis heute
Aller höchster Erlaß vom 03.08.1871
Reichsgesetzblatt 03.08.1871
Der Reichsadler am Reichstag 

 

Die Flaggen des Deutschen Reiches gehen auf die Flaggen des Norddeutschen Bundes zurück. Man hat sie, wie die Verfassung, quasi übernommen. Allerdings war Deutschland jetzt ein Nationalstaat geworden, weshalb die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes sich nun zur Nationalflagge wandelte, d.h. die Farben Schwarz, Weiß und Rot wurden auf die Nation übertragen.
Diese Farbkombination entstand im Jahre 1867 durch die Kombination der Farben Preußens (Schwarz und Weiß) mit den Farben der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck (Rot und Weiß).
 

 

Das Mädel vom Reich (flv-Datei) 

 

Wappen. Der Reichsadler des jetzigen Deutschen Reichs ist nach kaiserl. Erlaß vom 3. Aug.1871 der heraldische, schwarze, einköpfige, rechtssehende Adler mit rotem Schnabel, Zunge und Klauen, ohne Szepter und Reichsapfel. Auf seiner Brust liegt der königl. preuß. Wappenschild (silbern mit einem schwarzen Adler, der auf der Brust den in Silber und Schwarz gevierten hohenzoll. Stammschild trägt), um den sich die Kette des Schwarzen Adlerordens schlingt. Durch kaiserl. Erlaß erhielt 1889 der Adler eine heraldisch strengere Durchführung, der silberne Wappenschild eine kleinere, strengere Form; auch ist die Ordenskette kreisförmig um den nunmehr stärker gebogenen Hals des Adlers gelegt. Über dem Haupte des Reichsadlers schwebt die Reichskrone, von der zu beiden Seiten goldene, mit Arabesken verzierte Bänder abfliegen. Die Reichsbehörden führen diesen Adler in ihren Siegeln freischwebend. (S. Tafel: Wappen der wichtigsten Kulturstaaten, Fig. 6.) Vgl. Stillfried-Alcantara, Die Attribute des neuen Deutschen Reichs (3. Aufl., Verl. 1882). F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14 Auflage, 1894-1896

 
(C) 2008 Alle Rechte liegen bei der Reichsdruckerei