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Das Reichspostamt war eine
Reichsbehörde im
Deutschen
Kaiserreich, die sich federführend mit der Leitung der
Reichspost befasste. Im
Reichskanzleramt waren
zuvor die Abteilung I für das Postwesen und die Abteilung II für das
Telegraphenwesen zuständig. Diese wurden am
1. Januar 1876 zusammengefasst und in das
eigenständige Amt des Generalpostmeisters überführt, welches wiederum
1880 zum Reichspostamt
weiterentwickelt wurde, dem ein
Staatssekretär
vorstand.
Hier die Postleitzahlen aus dem Deutschen Reich
Als Quellen wurden im Wesentlichen das Reichs-Gesetzblatt und das Amtsblatt des
Reichs-Postamts herangezogen, abgeglichen und überprüft durch
Gebühren-Übersichten aus der Zeit. Wegen der Länge wurde der Artikel
Weimarer
Republik (Postgeschichte und Briefmarken), der den Zeitraum 1919 bis 1945
abdeckt, als Fortsetzung abgetrennt. Die Änderungs-Zeiträume ergaben sich aus
der Gültigkeitsdauer der
Postordnungen.
Änderungen 1872 bis 1875
Die Norddeutsche Bundespost war mit dem Gesetz betr., die Verfassung des
Deutschen Reiches vom 16. April 1871 seit dem 4. Mai 1871 in der Reichspost
aufgegangen. Die Postwertzeichen des Norddeutschen Bundes waren bis zur
Herausgabe von Freimarken der Reichspost am 1. Januar 1872 weiterhin gültig. Im
Norden und in Elsaß-Lothringen war der Taler zu 30 Groschen und im Süden der
Gulden mit 60 Kreuzern gültige Währung. Seit dem 1. Januar 1875 gab es im Gebiet
der Reichspost die Mark zu 100 Pfennig als einheitliche Währung.
Die Reichsverfassung erklärte die Post zu einer einheitlichen
Staats-Verkehrsanstalt. Elsaß-Lothringen war am 12. September 1870 annektiert
und bereits ab Oktober 1870 von der Bundes-Postverwaltung geleitet worden. Das
Postwesen im Großherzogtum Baden ging auf das Reich über. Bayern und
Württemberg, obwohl zur Reichspost gehörig, behielten ihre eigene Post- und
Telegraphenverwaltung und damit auch einige interne Ortstarife.
- Schon kurz nach der Einrichtung der Deutschen Reichspost wurde durch das
Amtsblatt 3 vom 23. Mai 1871 die Klasseneinteilung geändert. Eine Unterteilung
in Postämter I. und II. Klasse wurde aufgehoben. Aus den Postexpeditionen I.
Klasse wurden Postverwaltungen. Die Postexpeditionen II. Klasse wurden entweder
in Postexpeditionen oder in die neue Form der Postagentur umgewandelt.
Postagenturen hatten zwar den Postbenutzern gegenüber die gleichen Aufgaben und
Befugnisse wie andere Postanstalten, waren aber in der Betriebs- und
Kassenführung wesentlich einfacher gestaltet. Für den Betriebsverband und die
Rechnungslegung sowie in Personalangelegenheiten waren die Postagenturen einem
benachbarten Abrechnungs-Postamt zugewiesen. Seit dem 20. August 1871 sind
sämtliche Postanstalten „Kaiserlich“.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reiches vom
28. Oktober 1871 wurde ein neues Reglement erlassen. Es löste das Postreglement
der Norddeutschen Bundespost ab, behielt aber viele Bestimmungen bei.
Tarifwesen
Im „Gesetz über das Posttaxwesen im Gebiet des Deutschen Reiches“ waren u. a.
das Porto für Briefe, das Paketporto, das Porto für Wertsendungen und die
Provision für Zeitungen ab dem 1. Januar 1872 enthalten.
Die Reform der Maße und Gewichte erforderte eine neue Postordnung sie
erschien am 8. Dezember 1871. In ihr waren folgende neue Bestimmungen getroffen
worden: (Hier nur die wesentlichen)
- Das Maximalgewicht eines Briefes war auf 15g, einer Drucksache auf 500g und
einer Warenprobe auf 250g festgesetzt. Das Höchstgewicht eines Paketes betrug
100 Pfund.
- Bei Büchersendungen konnte eine Widmung handschriftlich eingetragen werden.
- Pakete ohne Wertangabe konnten unter Einschreiben abgesandt werden.
Zu einer weiteren Portoermäßigung kam es am 1. Juli 1872 durch die Erhöhung
der Gewichtsstufen bei Drucksachen und Warenproben von 40 g auf 50g sowie der
Halbierung des Portos der Correspondenzkarten von 1 Silbergroschen (Sgr,) auf ½
Sgr. (1 Kreuzer (Kr.)). Die Formulare zu Postkarten wurden von der Post zu
¼ Sgr. (1 Kr.) abgegeben. Die Postkarte mit Rückantwort kostet naturgemäß die
doppelte Gebühr, also 1 Sgr. (4 Kr.), die Formulare 1 Sgr. (2 Kr.)
Die Einführung von Postkarten mit eingedrucktem Wertzeichen erfolgte am 1.
Januar 1873. Diese
Ganzsachen
wurden ohne Aufschlag zum Nennwert verkauft. Für Postkarten mit bezahlter
Antwort galten die alten Bedingungen weiter, diese Formulare wurden weiterhin
mit einer Briefmarke beklebt. Ein Eindruck von Wertmarken auf privaten
Briefcouverts, Streifbändern und Postkarten durch die Staatsdruckerei Berlin
wurde gestattet. Neben der postmäßigen Gebühr wurde jede durch den Stempel
darzustellende Wertstufe mit je 17½ Sgr. für je 1.000 Stück oder für jedes
angefangene Tausend berechnet. Der Kunde musste nicht lange warten, bis am 1.
Oktober 1873 Postkarten mit bezahlter Rückantwort eingeführt wurden.
Gleichzeitig kamen „Post-Paketadressen“ (Paketkarten) die zum Preise von
3 Pfennig (Pfg.) für 5 Stück an den Schalter. Die Verwendung wurde vorerst noch
dringend empfohlen.
Für den am 15. Oktober 1871 eingeführten Postmandatsdienst, (später
Postauftrag zur
Geldeinziehung) änderte sich am 1. Januar 1874 die Gebühr für die Einziehung von
Geldern durch Postmandat von 5 Silbergroschen auf 3 Sgr. (11 Kr.). Hinzu kam,
wie bisher, die Postanweisungsgebühr für die Rücksendung des Geldes. Bei
Nichteinlösung war die Rücksendung des Briefes kostenfrei.
Noch immer war das Paketporto aus dem Jahre 1867 gültig. Man war bei der
Gründung des Deutschen Reiches einfach nicht dazu gekommen, hier Änderungen
vorzunehmen. Es kam zum 1. Januar 1874 der folgende Pakettarif zur Anwendung:
Pakete bis 5 kg im Nahbereich (10 Meilen) 2½ Sgr, darüber hinaus 5 Sgr. Pakete
über 5 kg, die ersten 5 kg wie oben, danach für jedes weitere kg bis 10 Meilen
(I Zone) ½ Sgr, bis 20 Meilen (II. Zone) 1 Sgr, bis 50 Meilen (III. Zone) 2 Sgr,
bis 100 Meilen (IV. Zone) 3 Sgr, bis 150 Meilen (V. Zone) 4 Sgr, über 150 Meilen
(VI. Zone) 5 Sgr. Sperrige Güter kosteten höchstens 50 Prozent mehr. Für
unfrankierte Pakete bis 5 kg und unfrankierte Wertbriefe wurde ein Zuschlag von
1 Sgr. gefordert, ein Verfahren, wie es bei Briefen und Karten schon üblich war.
Kein Zuschlag wurde bei Dienstbriefen erhoben.
Gleichzeitig, zum 1. Januar 1874, wurde dem Wertbriefporto zu Leibe gerückt.
Bei weiten Strecken und bei größeren Summen kam ein recht hohes Porto und eine
hohe Versicherungsgebühr zustande. Die größere Expansion der Firmen machte dies
immer mehr fühlbar. Für Wertsendungen kamen folgende Tarife zur Anwendung: a)
Porto für Briefe, ohne Unterschied des Gewichts, für Entfernungen bis 10 Meilen
= 2 Sgr., darüber hinaus = 4 Sgr.. Bei Paketen kam das übliche Paketporto zur
Berechnung. Bei Nichtfrankierung kam der Zuschlag von 1 Sgr. hinzu. b)
Versicherungsgebühr ohne Unterschied der Entfernung und zu jeder Höhe der
Wertangabe ½ Sgr. für 100 Taler oder ein Teil davon, mindestens jedoch
1 Sgr..
Wie immer, wenn sich die Wertgebühr änderte, mussten die Porti für den
Vorschussbrief auch neu geregelt werden. Durch Verfügung des General-Postamts
vom 11. Dezember 1873 wurde das Porto dem der Wertbriefe gleichgestellt.
Erstmals wurde die Versandform des
Bahnhofsbriefes durch
Verfügung vom 27. Mai 1874 geschaffen. Bei dieser Versandform erhielt der
Empfänger das Recht, seine Bahnhofsbriefe am Bahnhof unmittelbar nach Ankunft
des Eisenbahnzuges in Empfang zu nehmen. Für diese Möglichkeit kam eine
monatliche Gebühr von 4 Talern zur Berechnung. Das Porto für den gewöhnlichen
Brief kam täglich hinzu.
Die nächste weitgreifende Änderung des Tarifwesens brachte die Einführung der
Markwährung zum 1. Januar 1876.
Die neue Postordnung zeichnete sich dadurch aus, dass Fremdworte wie
„Recommadieren“ durch „Einschreiben“, „Expressboten“ durch „Eilbote“,
„Postmandat“ in „Postauftrag“, „poste restante“ durch „postlagernd“ , usw.
ersetzt wurde.
Änderungen 1876 bis 1879
Grundlagen
Am 1. Januar 1875 wird bei der Reichs-Postverwaltung die Markrechnung
eingeführt: An diesem Tage werden daher, an Stelle der bisherigen, im
Allgemeinen neue, in der Reichsmarkwährung lautende Postwertzeichen (Freimarken,
Franko-Kuverts, Postkarten, gestempelte Streifbänder) und Formulare zu
Postanweisungen treten. Die Bestimmungen über die Einzelheiten bleibt
vorbehalten. Um jedoch das Publikum in Stand zu setzen, bei Anschaffung von
Vorräten auf die bevorstehende Änderung bei Zeiten Rücksicht zu nehmen, wird
schon jetzt bekannt gegeben, daß sämtliche Postwertzeichen (Freimarken u.s.w.)
in der Guldenwährung, ferner diejenigen zu ¼ und ⅓ Groschen der Talerwährung am
1. Januar 1875 ihre Gültigkeit zur Frankierung verlieren, und durch die neuen
ersetzt werden, dass dagegen die Vorräte an Postwertzeichen zu ½, 1, 2, 2½ und
5 Silbergroschen auch nach dem 1. Januar 1875 noch verwendet werden dürfen, bis
der vorhandenen Vorrat der Postanstalten aufgebraucht sein wird, worüber seiner
Zeit weitere Benachrichtigung ergehen wird.
Berlin W., den 19. August 1874 Kaiserliches General-Postamt
Bei Berechnung des Paketportotarif für Sendungen nach und aus
Österreich-Ungarn und an Porto bzw. an Versicherungsgebühr für Briefe mit
Wertangabe und für Pakete nach und aus Österreich sind vom 1. Januar 1875 ab
seitens derjenigen Postanstalt, bei welchen die Talerwährung besteht, die
Beträge in die Reichsmarkwährung umzuwandeln mit der Maßgabe, daß die auf ¼ und
¾ Sgr auslaufenden Beträge auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme nach oben
abzurunden sind. Mit dem 1. Juli 1875 wird in Württemberg die Reichsmarkwährung
eingeführt. Die Freimarken und die gestempelten Postanweisungskarten zu 7 bzw.
14 Kreuzer (gleich 20 bzw. 40 Pf) werden aufgebraucht. Die anderen
Postwertzeichen der Süddeutschen Währung, deren Wertbetrag sich ohne
Bruchpfennige in die Markwährung nicht übertragen lässt, werden außer Kurs
gesetzt und an deren Stelle Wertzeichen der Markwährung eingeführt, welche den
diesseitigen entsprechen.
- „Die Reichswährung tritt im gesamten Reichsgebiet am 1. Januar 1876 in
Kraft“, dies verkündet der Deutsche Kaiser, Wilhelm, König von Preußen im
Namen des Deutschen Reiches am 22. September 1875.
- Ein Taler oder 1¾ Gulden gleich 3 Mark gleich 300 Pfennigen, mithin
10 Groschen oder 35 Kreuzer gleich 1 Mark gleich 100 Pfennigen, mithin
1 Groschen oder 3½ Kreuzer gleich 10 Pfennigen.
Organisation
- Aus „Eisenbahnpostämter“ wurden am 5. Januar 1875 „Bahnpostämter“, aus
„Eisenbahn-Postbüros“ - „Bahnposten“.
- Mit dem 1. Januar 1876 kam die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens,
vom Ressort des Reichskanzlers unter Leitung des General-Postmeisters. Er war
damit Chef einer obersten Reichsbehörde. Aus den „Post- und
Telegraphen-Direktionen“ wurden „Ober-Postdirektionen“. Ihnen unterstellt waren
die Postämter, Telegraphenämter und Postagenturen.
- Die Postämter wurden am 8. Januar 1876 wieder in drei Klassen eingeteilt.
Dem Postamt I. Klasse stand der Postdirektor vor, der ehemaligen Postverwaltung,
jetzt Postamt II. Klasse, ihr stand der Postmeister vor. Die Postämter III.
Klasse, geleitet von einem Postverwalter, waren vorher Postexpeditionen. Bei den
Postagenturen gab es keine Veränderung. In gleicher Form wurden die
Telegraphenämter eingeteilt, soweit sie in größeren Orten bestehen blieben. Sind
mehrere Postämter an einem Ort, erfolgt eine Unterscheidung durch arabische
Ziffern.
Tarifwesen
Die Währungsänderungen hatte auf das Tarifwesen natürlich großen Einfluss,
alle Tarife waren in die Reichsmarkwährung umzustellen. Die neue Postordnung vom
18. Dezember 1874 trug dieser Umstellung Rechnung. In ihr wurde aber nicht nur
die Einführung der Reichsmarkwährung vollzogen. Mit freundlicher Duldung von
wikipedia
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