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Das Reichsmarineamt war eine
Reichsbehörde im
Deutschen
Kaiserreich, die
1889 aus der
Kaiserlichen
Admiralität hervorgegangen ist. Seine Leitung oblag einem Staatssekretär,
der wiederum direkt dem
Reichskanzler unterstand
(zur Stellung des Staatssekretärs innerhalb der Reichsregierung siehe unter
Staatssekretär).
Das Reichsmarineamt hatte die Funktion eines Ministeriums für die
Kaiserliche Marine.
Gemäß der
Reichsverfassung
von 1871 waren die Länder für die Landstreitkräfte und das Reich für die
Marine zuständig. Es gab also eine
preußische, bayerische, sächsische usw.
Armee, aber eine Kaiserliche Marine, die als einziger Teil der deutschen
Streitkräfte von einer Reichsbehörde zu führen war.
Die Aufgaben des Reichsmarineamts waren vorwiegend administrativer Art. Die
operative Führung der Kaiserliche Marine, die unter dem direkten Oberbefehl des
Kaisers stand, oblag dem Oberkommando, später dem Chef der
Hochseeflotte,
den Stationskommandos und anderen selbständigen Verbänden wie dem
Ostasiengeschwader.
Nach dem Ende des
Ersten Weltkriegs und
der Kaiserlichen Marine wurden die Aufgaben des Reichsmarineamts
1919 wieder von der Admiralität
übernommen. Mit freundlicher Duldung von
wikipedia
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