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Zur Reichsleitung

Das Reichsmarineamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, die 1889 aus der Kaiserlichen Admiralität hervorgegangen ist. Seine Leitung oblag einem Staatssekretär, der wiederum direkt dem Reichskanzler unterstand (zur Stellung des Staatssekretärs innerhalb der Reichsregierung siehe unter Staatssekretär).

Das Reichsmarineamt hatte die Funktion eines Ministeriums für die Kaiserliche Marine. Gemäß der Reichsverfassung von 1871 waren die Länder für die Landstreitkräfte und das Reich für die Marine zuständig. Es gab also eine preußische, bayerische, sächsische usw. Armee, aber eine Kaiserliche Marine, die als einziger Teil der deutschen Streitkräfte von einer Reichsbehörde zu führen war.

Die Aufgaben des Reichsmarineamts waren vorwiegend administrativer Art. Die operative Führung der Kaiserliche Marine, die unter dem direkten Oberbefehl des Kaisers stand, oblag dem Oberkommando, später dem Chef der Hochseeflotte, den Stationskommandos und anderen selbständigen Verbänden wie dem Ostasiengeschwader. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Kaiserlichen Marine wurden die Aufgaben des Reichsmarineamts 1919 wieder von der Admiralität übernommen.
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