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Sie wollen sich zum Recht-Konsulenten ausbilden lassen?
Hier die notwendigen Fakten und Daten, damit wir einsteigen können
1. Das Programm zur Ausbildung und die Bedingungen
2. Antrag zur Ausbildung als Recht-Konsulent
3. Der Volkseid eines Recht-Konsulent
4. Zusatzerklärung zur Ausbildung
Termin hierzu finden Sie unter
http://recht-konsulent.org
Vorherige Anfrage per ePost
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Der Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten ist derzeit
der einzig auf Deutschen Reichsrecht zugelassene Verein, der sich der Aufgabe
gestellt hat, unter geltendem Reichsrecht in Abstimmung mit den
verfassungsrechtlichen Staatssouverän dem Volks-Bundesrath und dem
Volks-Reichstag, die rechtlich fundierte Ausbildung von Deutschen Staatsbürgern
durchzuführen, um die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder
herzustellen. Dies ist einmalig in unserem Land, denn keine Uni der Welt, kann
dieses Wissen derzeit vermitteln.
http://recht-konsulent.org
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Gleichheit vor dem Gesetz
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Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia) ist einer der Grundbegriffe der
Ethik - der Lehre des (guten) menschlichen Handelns. Der Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet den
fairen Ausgleich von
Interessen bzw. die faire Verteilung von Gütern oder
Chancen zwischen beteiligten Personen oder Gruppen. Gerechtigkeit ist Ziel von
Rechtsprechung und anerkannte Norm menschlichen Zusammenlebens.
Die ursprüngliche Bedeutung des Adjektivs "gerecht" ist "angemessen,
richtig". Ungerechtigkeit ist ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit.
Die
Justitia-Deutsches-Reich-Regel Die wichtigste praktische Anwendung der Idee der Gerechtigkeit findet sich auf dem Gebiet der Rechtsprechung. Dabei ist die
Gleichheit vor dem Gesetz
eine der entscheidenden Grundlagen des juristischen Bemühens um die
Gerechtigkeit. In den meisten Verfassungen wird diese als Grundlage des
Rechtsstaates eingefordert: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum
zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage
jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in
der Welt." (Artikel 1, Grundgesetz der BRD)
Die Erklärung der
Menschenrechte der
Vereinten Nationen von
1948 formuliert: "Alle
Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. [...] Jeder
Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und
Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe,
Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,
nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen
Umständen."
Die soziale Funktion von Gerechtigkeit besteht darin, innerhalb
menschlicher Beziehungen Werturteile über Verteilungen bzw. Zuteilungen
zu ermöglichen. Der Begriff der Gerechtigkeit dient als Ziel von
Argumentationen. Maßstab für die angestrebte Gerechtigkeit kann sein,
was jemand benötigt, worauf er ein Recht zu haben meint, oder was er verdient habe.
Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen das Maß der Gerechtigkeit beurteilt werden kann. Man unterscheidet:
- Bedürfnisprinzip (den - verschiedenen/verschieden großen - Bedürfnissen gerecht werden)
- Vertragsprinzip (dem Vereinbarten gerecht werden)
- Leistungsprinzip (wer viel für die Gemeinschaft leistet, dem steht auch mehr zu)
- Gleichheitsprinzip (jeder bekommt das Gleiche)
- Gleichberechtigungsprinzip (Ausgleich/Angleichung von Rechten und Chancen - z.B. zwischen Mann und Frau)
- Autoritäres Machtprinzip
vorangehender Text wurde mit freundlicher Duldung entnommen von wikipedia
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