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Das Impfgesetz aus dem Jahre 1874 wurde durch Beschluß des Volks-Reichstag und des Volks-Bundesrath am 26.09.09 außer Kraft gesetzt. Mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger am 29.09.2009 erlangt dieser Beschluß für das Staatsgebiet des Deutschen Reichs und seinem Staatsvolk Gesetzeskraft. Somit gibt es für das Deutsche Volk keinen Impfzwang.

Das Gesundheitsamt im Deutschen Reich
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