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Das Reichsamt des Innern war das
Innenministerium im
Deutschen
Kaiserreich. Auf Vorschlag des
Reichskanzlers ging es am
24.
Dezember 1879
durch kaiserlichen Erlass aus dem
Reichskanzleramt
hervor.
Als Bundesbehörde kümmerte es sich um alle inneren
Verwaltungsangelegenheiten, war aber dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt.
Der Sitz des Amtes befand sich in
Berlin, seine Leitung unterstand
einem
Staatssekretär, der
von
1881 bis
1916 stets zusätzlich
das Amt des
Vizekanzlers
innehatte. Mit freundlicher Duldung von
wikipedia
Wichtiger Hinweis (auf Text klicken):
Grundlagenschulung zur Herstellung der
Handlungsfähigkeit Deutschlands
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